Bekanntmachung
der Gemeinde Schönwölkau
über die öffentliche Auslegung und Beteiligung gem. §§ 3 und 4, jeweils Abs.1, BauGB des Vorentwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Am Dorfplatz“,
Gemeinde Schönwölkau, OT Mocherwitz
Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.12.2023 mit Beschluss 44/2023 den Vorentwurf der ersten Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Am Dorfplatz“, Gemeinde Schönwölkau, OT Mocherwitz, in der Fassung vom 07.12.2023 samt Begründung gebilligt und diesen gem. §3 Abs. 1 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Der Vorentwurf der ersten Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Am Dorfplatz“, Gemeinde Schönwölkau, OT Mocherwitz, bestehend aus der Planzeichnung, der schriftlichen Begründung, dem Umweltbericht sowie der artenschutzrechtlichen Vorprüfung, werden in der Zeit vom
06.05.2024 bis einschließlich 03.06.2024
in den Räumen der Verwaltung der Gemeinde Krostitz, im Bauamt, Dübener Str. 1, 04509 Krostitz, während folgender Sprechzeiten:
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden gleichzeitig nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB über das Zentrale Internetportal des Landesportals Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite sowie über die Homepage der Gemeinde Schönwölkau www.schoenwoelkau.de veröffentlicht.
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich vorgebracht werden. Dies kann während der genannten Dienstzeiten erfolgen. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers notwendig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Schönwölkau, 26.04.2024
Kottenhahn
Bürgermeister
(Siegel)
Bekanntmachung
der Gemeinde Schönwölkau
über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. §12 BauGB
„Dörfliches Wohngebiet Krostitzer Straße“,
Gemeinde Schönwölkau, OT Gollmenz
Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.12.2023 mit Beschluss 45/2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes gem. §12 BauGB „Dörfliches Wohngebiet Krostitzer Straße“, Gemeinde Schönwölkau, OT Gollmenz, beschlossen.
Überplant werden sollen derzeit im Außenbereich nach §35 BauGB zuzurechnende, heute ungenutzte Dorf- und Gartenflächen im Südosten der Ortslage Gollmenz der Gemeinde Schönwölkau.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 73/2, 73/13, 73/14, 73/15, 73/16, 73/17, 73/18, 73/149 sowie 77/5 der Gemarkung Lindenhayn, Flur3. Diese sollen zur Bebauung mit bis zu 6 neuen Einfamilienhäusern überplant werden. Die Aufstellung des Bebauungsplans „Dörfliches Wohngebiet Krostitzer Straße“ erfolgt im regulären Verfahren gemäß BauGB.
Anlass und Ziel der Bauleitplanung:
Da die im Ortsteil verfügbaren Wohnbauflächen erschöpft sind und nachweislicher Bedarf an weiteren Wohnbaugrundstücken vorhanden ist, besteht für die geordnete städtebauliche Entwicklung i.S.d. § 1 Abs. 3 BauGB ein gemeindliches Planungserfordernis.
Die Gemeinde Schönwölkau beabsichtigt die Flächen, die im rechtsgültigen Flächennutzungsplan teils als Dorfgebiet, teils als Fläche für Gehölze dargestellt sind, als dörfliches Wohngebiet festzusetzen.
Mit vorliegendem vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB soll das Grundstück in den Innenbereich der Ortslage Gollmenz einbezogen und die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Vorhaben geschaffen werden. Das geplante dörfliche Wohngebiet kann unmittelbar an die vorhandene Erschließung für Verkehr sowie Ver- und Entsorgung angebunden werden.
Der vorliegende Bebauungsplan „Wohngebiet Am Dorfplatz“ dient damit einer flächen- und ressourcensparenden Nutzung von Grund und Boden i.S.v. § 1a Abs. 2 BauGB für den aktuellen lokalen Bedarf. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird Bestandteil des Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB.
Dieser Beschluss wird gemäß §2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Schönwölkau, 26.04.2024
Kottenhahn
Bürgermeister
Bekanntmachung
der Gemeinde Schönwölkau
über die öffentliche Auslegung und Beteiligung gem. §§ 3 und 4, jeweils Abs.1, BauGB des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. §12 BauGB
„Dörfliches Wohngebiet Krostitzer Straße“, Gemeinde Schönwölkau/ OT Gollmenz
Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.12.2023 mit Beschluss 46/2023 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. §12 BauGB „Dörfliches Wohngebiet Krostitzer Straße“, Gemeinde Schönwölkau,
OT Gollmenz, in der Fassung vom 01.12.2023 samt Begründung gebilligt und diesen gem. §3 Abs. 1 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Wohngebiet „Dörfliches Wohngebiet Krostitzer Straße“, Gemeinde Schönwölkau, OT Gollmenz, bestehend aus der Planzeichnung, der schriftlichen Begründung, dem Umweltbericht sowie der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung und der Bestandskarte zum Umweltbericht, werden in der Zeit vom
06.05.2024 bis einschließlich 03.06.2024
in den Räumen der Verwaltung der Gemeinde Krostitz, im Bauamt, Dübener Str. 1, 04509 Krostitz, während folgender Sprechzeiten:
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB über das Zentrale Internetportal des Landesportals Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite sowie über die Homepage der Gemeinde Schönwölkau www.schoenwoelkau.de veröffentlicht. Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich vorgebracht werden. Dies kann während der genannten Dienstzeiten erfolgen. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers notwendig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Schönwölkau, 26.04.2024
Kottenhahn
Bürgermeister