Beantragung Briefwahlunterlagen
Ab dem sofort können Sie über die unten stehende Schaltfläche die Briefwahlunterlagen sowie den Wahlschein zur Bundestagswahl am 23.02.2025 beantragen:
Die Online Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist möglich in der Zeit vom 03.02.2025 08:00 Uhr bis 19.02.2025 12:00 Uhr, bei Selbstabholung im Wahlamt zusätzlich bis 21.02.2025 15:00 Uhr.
Für die Online-Wahlscheinbeantragung klicken Sie HIER.
Wahlscheinbeantragung auch unter der E-Mail:
Briefwahlunterlagen können im Bürgerbüro der Gemeinde Krostitz während folgender Öffnungszeiten abgeholt werden:
Montag 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr
Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr (21.02.2025 bis 15:00 Uhr)
Rückfragen beantworten wir Ihnen unter Tel. 034295-75042 oder 034295/75011.
Tierbestandsmeldung 2025 - Anstalt des öffentlichen Rechts - |
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Sehr geehrte Tierhalter*innen, bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter*in von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind. - eine Entschädigungszahlung von der Sächsischen Tierseuchenkasse im Tierseuchenfall, - die Beteiligung der Sächsischen Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung und - die Gewährung von Beihilfen und Leistungen durch die Sächsische Tierseuchenkasse. Der Sächsischen Tierseuchenkasse bereits bekannte Tierhalter*innen erhalten Ende Dezember 2024 einen Meldebogen per Post. Sollte dieser bis Mitte Januar 2025 nicht bei Ihnen eingegangen sein, melden Sie sich bitte bei der Sächsischen Tierseuchenkasse, um Ihren Tierbestand anzugeben. Tierhalter*innen, welche ihre E-Mail-Adresse bei der Sächsischen Tierseuchenkasse autorisiert haben, erhalten die Meldeaufforderung per E-Mail. Auf dem Tierbestandsmeldebogen oder per Online-Meldung sind die am Stichtag 1. Januar 2025 vorhandenen Tiere zu melden. Sie erhalten daraufhin Ende Februar 2025 Ihren Beitragsbescheid. Bis dahin bitten wir Sie, von Anfragen zum Beitragsbescheid abzusehen. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse, unabhängig davon, ob Sie Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken halten. Darüber hinaus möchten wir Sie auf Ihre Meldepflicht bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt hinweisen. Bitte unbedingt beachten:
Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Sächsischen Tierseuchenkasse sowie über die Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldete*r Tierhalter*in u. a. Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre), erhaltene Beihilfen, Befunde sowie eine Übersicht über Ihre bei der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgten Tiere einsehen. Sächsische Tierseuchenkasse Anstalt des öffentlichen Rechts Löwenstr. 7a, Tel: +49 351 80608-30 |
- Details
- Lesezeit: 1 Minuten
- Bekanntmachung der Gemeinde Schönwölkau gem. §2 Abs. 1 Satz 2 BauGB über den Aufstellungsbeschluss zur Klarstellungs- und Abrundungssatzung "Krostitzer Straße" OT Gollmenz der Gemeinde Schönwölkau
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- Bekanntmachung der Gemeinde Schönwölkau über die öffentliche Auslegung und Beteiligung nach §3 und 4, jeweils Abs. 2 BauGB des Entwurfs der Klarstellungs- und Abrundungssatzung "Krostitzer Straße" OT Gollmenz (gem. §34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB) in der Fassung vom 23.08.2024, der Gemeinde Schönwölkau
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- ->Link Bürgerbeteiligung
Bekanntmachung
der Gemeinde Schönwölkau
über die Aufstellung der 1.Änderung des Bebauungsplanes
Wohngebiet „Am Dorfplatz“, Gemeinde Schönwölkau, OT Mocherwitz
Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.12.2023 mit Beschluss 43/2023 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Am Dorfplatz“, Gemeinde Schönwölkau, OT Mocherwitz, beschlossen.
Überplant werden soll ein Teil einer derzeit im Außenbereich nach § 35 BauGB zuzurechnenden Grünfläche.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Dorfplatz“ im OT Mocherwitz der Gemeinde Schönwölkau, Landkreis Nordsachsen, umfasst die Flurstücke 93/7 bis 93/15 der Flur 1, Gemarkung Mocherwitz, mit einer Gesamtgröße von 6.504 m²; er ist damit um 333 m² größer als der rechtsgültige Bebauungsplan, um Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen unterzubringen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im regulären Verfahren gemäß § 8 BauGB.
Anlass und Ziel der Bauleitplanung:
Das festgesetzte Allgemeine Wohngebiet ist bereits vollständig bebaut und sämtliche Häuser werden genutzt. Da weiterer aktueller Bedarf besteht und die Erschließung für zwei weitere Grundstücke ausreicht, soll ein Teil der Grünfläche, die derzeit dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzurechnen ist, in ein Allgemeines Wohngebiet umgewandelt werden. Da die im übrigen Ortsteil Mocherwitz verfügbaren Wohnbauflächen ebenfalls erschöpft sind, besteht für die geordnete städtebauliche Entwicklung i.S.d. § 1 Abs. 3 BauGB ein gemeindliches Planungserfordernis, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben zu schaffen. Das geplante Wohngebiet kann unmittelbar an die vorhandene Erschließung für Verkehr, Ver- und Entsorgung angebunden werden. Für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wird der Geltungsbereich geringfügig nach Süden vergrößert
Der vorliegende Bebauungsplan „Wohngebiet Am Dorfplatz“ dient damit einer flächen- und ressourcensparenden Nutzung von Grund und Boden i.S.v. § 1a Abs. 2 BauGB für den aktuellen lokalen Bedarf.
Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.
Dieser Beschluss wird gemäß §2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Schönwölkau, 26.04.2024
Kottenhahn
Bürgermeister