Gemeinde Schönwölkau
Parkstraße 11
04509 Schönwölkau
OT Wölkau

Tel.: 034295 7920
Fax: 034295 792-22
post@schoenwoelkau.de

    Bekanntmachung
    der Gemeinde Schönwölkau

     über die öffentliche Auslegung und Beteiligung gem. §§ 3 und 4, jeweils Abs.1, BauGB des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. §12 BauGB

    „Dörfliches Wohngebiet Krostitzer Straße“, Gemeinde Schönwölkau/  OT Gollmenz

    Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.12.2023 mit Beschluss 46/2023 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. §12 BauGB „Dörfliches Wohngebiet Krostitzer Straße“, Gemeinde Schönwölkau,
    OT Gollmenz, in der Fassung vom 01.12.2023 samt Begründung gebilligt und diesen gem. §3 Abs. 1 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

    Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

    Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Wohngebiet „Dörfliches Wohngebiet Krostitzer Straße“, Gemeinde Schönwölkau, OT Gollmenz, bestehend aus der Planzeichnung, der schriftlichen Begründung, dem Umweltbericht sowie der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung und der Bestandskarte zum Umweltbericht, werden in der Zeit vom

    06.05.2024 bis einschließlich 03.06.2024

    in den Räumen der Verwaltung der Gemeinde Krostitz, im Bauamt, Dübener Str. 1, 04509 Krostitz, während folgender Sprechzeiten:

    Dienstag                                 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
    Donnerstag                            09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr

    öffentlich ausgelegt.

    Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB über das Zentrale Internetportal des Landesportals Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite sowie über die Homepage der Gemeinde Schönwölkau www.schoenwoelkau.de veröffentlicht. Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich vorgebracht werden. Dies kann während der genannten Dienstzeiten erfolgen. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers notwendig.

    Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

    Schönwölkau, 26.04.2024

     

    Kottenhahn
    Bürgermeister

    Verwaltung

    Anschrift

    Parkstraße 11
    04509 Schönwölkau

    Telefon: 034295 - 7920
    Telefax: 034295 - 792 22

    post@schoenwoelkau.de





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